AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aikidoschule-Moossee  

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen und das Reglement der Aikidoschule-Moossee von der erziehungsberechtigten Person akzeptiert. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Formular „Anmeldung und Vertrag der Aikidoschule-Moossee“ und ist verbindlich. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen und ist ohne schriftliche Abmeldung für unbestimmte Zeit gültig. Die erziehungsberechtigte Person akzeptiert, dass die Anmeldedaten für interne Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

2. Ausschluss einzelner Personen
Die Aikidoschule-Moossee behält sich vor, Personen auszuschliessen, die den Trainingsbetrieb mit unangemessenem Verhalten stören oder sich vertragswidrig oder grob fahrlässig verhalten. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren beim Ausschluss.

3. Austritt
Der Austritt erfolgt mit einer schriftlichen Kündigung (Post oder E-Mail) bis spätestens 30. November. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren beim Austritt.

4. Bemerkungen
Sofern Trainings ausfallen oder das Kind am Training nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

5. Bildmaterial
Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmende abgebildet sind) darf ohne Rückfragen für interne Zwecke, für die Webseite und für Zeitungsberichte verwendet werden. Die Inhalte der Website (www.aikidoschule-moossee.ch) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Auf
persönlichen Wunsch können Bilder entfernt werden.

6. Gebühren
Der Unterricht der Aikidoschule-Moossee ist kostenpflichtig. Alle Gebühren sind innerhalb von 30 Kalendertagen per elektronischem Zahlungsverkehr auf das folgende Konto: IBAN Postkonto oder per TWINT auf Mobile-Nummer (mit Vornamen, Nachnamen) zu überweisen. Die ACSA-Jahresgebühren und ACSA-Prüfungsgebühren gehen zu Lasten der Mitglieder. Bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

7. Haftung
Die Aikidoschule-Moossee lehnt jegliche Haftung für sich und für Angestellte bzw. beauftragte Personen ab, sowie für Schäden, die aus widerrechtlichen Handlungen der Schüler entstehen. Ausserdem wird jede Haftung bei Unfällen, Krankheit, Diebstählen, Garderobe und Wertgegenständen ausdrücklich abgelehnt.

8. Meldung an den Trainer von speziellen Hinweisen
Die bei der Anmeldung bereits bestehende Einnahme von Medikamenten sowie besondere Rücksichten, wie Allergien oder Asthma, werden bei der Anmeldung schriftlich festgehalten. Sollten nachträglich solche Ereignisse eintreten, werden die Trainer sofort informiert, damit diese entsprechend reagieren können.

9. Trainingsbetrieb
Über die Aufnahme der Personen entscheidet die Training-Leitungsperson nach einem Probemonat. Nach der Aufnahme trainieren die Kinder im „Gi“ (Judoanzug mit weissem Gürtel). Das Material muss selbständig gekauft werden. Gute Adressen sind Budo-Sport AG in Muri oder eventuell Decathlon. Die
Training-Leitungsperson unterstützt bei der Anschaffung eines „Gi“ (Judoanzug) und eventuell der Holzwaffen. Änderungen von Trainingsgebühren und Trainingszeiten behalten wir uns vor.

10. Versicherungen
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Reglement der Aikidoschule-Moossee (ACSA Sektion 90) 

Kategorie
Die Aikidoschule-Moossee ist eine Schule, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Aikido ausbildet.

Adresse der Aikidoschule-Moossee, Markus Räz, Schulhausstrasse 23, 3302 Moosseedorf

Präsident, Korrespondenz / Kontaktangaben / Training-Leitungsperson
Markus Räz, Sandstrasse 64a, 3302 Moosseedorf, Telefon: 079 878 52 42
Website: www.aikidoschule-moossee.ch

Beschreibung
Die Aikidoschule-Moossee besteht seit Herbst 2017. Seit der ACSA-Delegiertenversammlung am 26. Mai 2018 ist sie die Sektion 90 des Aikido Verbandes Association Culturelle Suisse D` Aikido (ACSA) und somit ein vom Hombu Dojo in Japan anerkanntes Aikido-Dojo.

Ethik und Pflichten im Dojo
Als Dojo untersteht die Schule den Grundsätzen von Jugend und Sport sowie den Ethikvorgaben. Als Mitglied des Aikido Verbandes Association Culturelle Suisse d’Aikido (ACSA) verpflichten sich die Sektion 90 und seine Mitglieder zur Einhaltung von:
• Ethik-Charta, Ethik-Statut und Doping-Statut von Swiss Olympic
• Präzisierenden Dokumenten und dem Reglement der ACSA
Anerkannte Prüfungen werden ausschliesslich von einem Schulleiter abgenommen.

Aikidoschule Moossee – Leitbild und Bildungsauftrag

Die Aikidoschule Moossee in Moosseedorf bietet ihren Schülerinnen und Schülern einen Raum, um den Alltag für einen Moment in den Hintergrund treten zu lassen. Im Dojo (Ort des Übens) unterstützt Aikido die Trainierenden dabei, Präsenz und Konzentration zu entwickeln und bewusst zu erleben.

Training und Zielsetzung:
• Trainiert wird in Gruppen von fünf bis zwanzig Personen.
• Das Training fördert die Fähigkeit, mit konventionellen und unkonventionellen Mitteln auch im
Alltag und Berufsleben angemessen zu reagieren.
• Es schafft eine Verbindung zwischen den Inhalten des Aikido und der Alltagsrealität.

Bildungsauftrag:
Als Schule leiten wir einen klaren Bildungsauftrag ab:
• Alle Aikidokas – Schülerinnen und Schüler – erhalten auf jedem Niveau den bestmöglichen Unterricht.
• Wir verpflichten uns, eine optimale Lernsituation zu schaffen.
• Unsere Trainerinnen und Trainer sind speziell für diese Aufgabe ausgebildet.

Dojo-Etikette
Unser Dojo steht für Verbundenheit und gegenseitigen Respekt. Der Gruss (Verneigung) ist ein zentraler Bestandteil der Etikette und Ausdruck von Vertrauen, Höflichkeit und Dankbarkeit. Er erfolgt beim Betreten und Verlassen der Matten sowie zu Beginn und Ende des Trainings.

Grundregeln im Dojo:
1. Folge den Anweisungen der Fortgeschrittenen mit Respekt.
2. Entwickle Selbstdisziplin durch aufmerksames und ehrliches Training.
3. Übe Techniken rücksichtsvoll und passe sie deinem Können sowie dem deines Partners an.
4. Durch Einhaltung dieser Regeln schaffst du eine sichere und angenehme Atmosphäre.

Ausrichtung des Trainings
Das Training fördert:
• Körperkraft, Koordination und Haltung
• Atmung, Energiefluss und Wahrnehmung
• Timing, Aktion/Reaktion und Abstand

Schwerpunkte:
• Erkennen und Auflösen von Stressmustern
• Umgang mit schwierigen Situationen
• Körper- und Wahrnehmungsübungen

Trainingszeiten:
Montag: 18:00 - 19:30 Uhr (ab 11 Jahre)
Mittwoch: 17.15 - 18.30 Uhr (bis 10 Jahre) 
Mittwoch: 18.30 - 19.30 Uhr (ab 11 Jahre)

Trainingsort:
Untere Turnhalle Staffel 2 MZH, Schulhausstrasse 23, 3302 Moosseedorf
Beitritt jederzeit möglich.

Mitgliedschaft
Mit der Mitgliedschaft in der Aikidoschule-Moossee erfolgt automatisch der Beitritt zum schweizerischen Dachverband Aikido (ACSA), einschliesslich dessen Prüfungsprogramm ab Beitritt. Der Jahresbeitrag wird dabei automatisch fällig.

Jahresbeitrag:
Erwachsene (ab 18 Jahren): CHF 350.- pro Jahr (inkl. ACSA Verbandbeitrag CHF 70.-)
Jugendliche (bis 17 Jahren): CHF 200.- pro Jahr (inkl. ACSA Verbandbeitrag CHF 5.-)
Nur bei ACSA-Neubeitritte: Zusätzliche und einmalige Einschreibgebühr von CHF 10.-
Prüfungen, zusätzliche Lehrgänge und Material kosten extra.

Präsident: Markus Räz

Gebühren im Jahr 

Erwachsene  (ab 18jährig) = CHF 350.-
inklusive ACSA Verbandsgebühr und Prüfungsprogramm CHF 70.-
exklusive Prüfungsgebühren / einmalige Einschreibgebühr CHF 10.-

Kinder und Jugendliche  (bis 17jährig) = CHF 200.- 
inklusive ACSA Verbandsgebühr und Prüfungsprogramm CHF 5.-
exklusive Prüfungsgebühren / einmalige Einschreibgebühr CHF 10.-

KYU-Prüfungsgebühren: (mit weissen Gürtel)
10.-7. Kyu = CHF 00.- (Kinder Prüfungen)
6. Kyu = CHF 20.- 
5. Kyu = CHF 30.- 
4. Kyu = CHF 40.- 
3. Kyu = CHF 60.- 
2. Kyu = CHF 70.- 
1. Kyu = CHF 90.- 
(Kinder und Jugendliche bezahlen die Hälfte der Prüfungsgebühr)

Prüfungsprogramme 6. Kyu bis 4. Dan

Prüfungen

Die Vorbereitung zum Meistergrad gilt ab dem 6. Kyu bis 1. Kyu (weisser Gurt) und ab dem Meistergrad, 1. Dan (schwarzer Gurt) darf der schwarze Hosenrock (Hakama) getragen werden. Ausnahme Schüler die Trainings übernehmen. 

Prüfungen anhand der Programme, werden von der Aikidoschule-Moossee bis 1. Kyu abgenommen. Die Dan Grade werden an einem ACSA Verband's Anlass durchgeführt.

Zulassung zur Prüfung

Es gelten folgende Mindestanforderungen, diese Kriterien müssen erfüllt sein, um die Prüfung absolvieren zu können:
1. Die Minimalfrist seit der letzten Prüfung.
2. Die Anzahl absolvierten Trainings (Yudansha's) seit der letzten Prüfung.

Prüfungsbedingungen:

6. Kyu: 5 Monate und mind. 30 Stunden
5. Kyu: 6 Monate und mind. 40 Stunden
4. Kyu: 7 Monate und mind. 50 Stunden
3. Kyu: 8 Monate und mind. 60 Stunden
2. Kyu: 9 Monate und mind. 70 Stunden
1. Kyu: 10 Monate und mind. 80 Stunden
1. Dan: 12 Monate und mind. 100 Trainingstage, 3 Stages, 1 Yudansha Stage
2. Dan: 2 Jahre und mind. 200 Trainingstage, 6 Stages, 2 Yudansha Stage
3. Dan: 3 Jahre und mind. 300 Trainingstage, 12 Stages, 3 Yudansha Stage
4. Dan: 4 Jahre und mind. 400 Trainingstage, 16 Stages, 4 Yudansha Stage

 
 

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